Voraussetzungen
Unsere Kunden sind bedürftige Personen.
Die Bedürftigkeit ist in der Abgabenordnung geregelt.
Somit darf jeder bei der Tafel einkaufen, der sich in einer finanziell schwierigen Lage befindet. Um die Mildtätigkeit unseres Vereines zu erhalten und die Ausstellung von Spendenbescheinigungen weiterhin zu ermöglichen, ist unsere Tafel gegenüber dem Finanzamt zu einer Prüfung der Bedürftigkeit verpflichtet.
Dazu gehören: - Verdienstbescheinigung bei geringem Einkommen - behördliche Bescheinigungen wie z.B. Arbeitslosenbescheide, - Krankengeldbescheid, - Hartz-IV Bescheid, - Wohngeldbescheinigung, - Asylbewerberbescheide, - Grundsicherung oder - geringe Rente | Ablauf
Die Unterlagen neuer Kunden werden von den zuständigen Mitarbeitern geprüft, jeder Berechtigte erhält eine Kundenkarte. Alle Bescheide müssen nach Ablauf jeweils neu vorgelegt werden. Die Tafelnutzer erhalten je nach Familienstand entsprechend Lebensmittelmengen. Der Einkauf wird gegen einen symbolischen Betrag pro Erwachsener 2,00 Euro, Kinder 0,50 Euro abgegeben. Das deckt einen Teil unserer laufenden Kosten.
Beratung
Wer Fragen zu Voraussetzungen und Ablauf hat, kann sich an die Mitarbeiter wenden. | | |