Voraussetzungen, Ablauf, Beratung

Ein wenig Bürokratie muss auch bei uns sein.




Wir sind Mitglied
im Bundesverband
Deutsche Tafel e.V.










Voraussetzungen

Unsere Kunden sind bedürftige Personen.

Die Bedürftigkeit ist in der Abgabenordnung geregelt.


Somit darf jeder bei der Tafel einkaufen,
der sich in einer finanziell schwierigen Lage befindet.
Um die Mildtätigkeit unseres Vereines zu erhalten und die Ausstellung von
Spendenbescheinigungen weiterhin zu ermöglichen, ist unsere Tafel gegenüber
dem Finanzamt zu einer Prüfung
der Bedürftigkeit verpflichtet.

Dazu gehören:
- Verdienstbescheinigung bei geringem Einkommen
- behördliche Bescheinigungen wie z.B. Arbeitslosenbescheide,
- Krankengeldbescheid,
- Hartz-IV Bescheid,
- Wohngeldbescheinigung,

- Asylbewerberbescheide,
- Grundsicherung oder
- geringe Rente

Ablauf

Die Unterlagen neuer Kunden werden von den zuständigen Mitarbeitern geprüft,

jeder Berechtigte erhält eine Kundenkarte. Alle Bescheide müssen nach Ablauf
jeweils neu vorgelegt werden. Die Tafelnutzer erhalten je nach Familienstand
entsprechend Lebensmittelmengen. Der Einkauf wird gegen einen symbolischen
Betrag pro Erwachsener 2,00 Euro, Kinder 0,50 Euro abgegeben.
Das deckt einen Teil unserer laufenden Kosten.

Beratung

Wer Fragen zu Voraussetzungen und Ablauf hat, kann sich an die Mitarbeiter wenden.




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